RHSt

RHSt steht für Reichsheimstätte. Bei der RHSt (Reichsheimstätte) handelte es sich um ein Rechtsinstitut, bei welchem das Immobilieneigentumsrecht eingeschränkt wurde. Die Schaffung des Rechtsinstituts wurde in Verbindung mit dem Reichsheimstättengesetz im Jahre 1920 aus sozialen Gründen geschaffen.