RheimstG – RHstG

RheimstG – RHstG steht für Reichsheimstättengesetz. Das RHstG (Reichsheimstättengesetz) wurde im RGBl (Reichsgesetzblatt) veröffentlicht. Mit Anfang Oktober 1993 wurde das RHstG (Reichsheimstättengesetz) aufgehoben. Diese Aufhebung erfolgte durch das Gesetz zur Aufhebung des RHstG (Reichsheimstättengesetzes) und wurde im BGBl (Bundesgesetzblatt) veröffentlicht.