RGZ

RGZ steht für Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Bei den RGZ (Entscheidungen des Reichgerichts in Zivilsachen) handelt es sich um eine Sammlung der wichtigsten zivilrechtlichen Entscheidungen. Diese Sammlung stammt aus den Jahren von 1879 bis 1945. Die amtliche Sammlung umfasst 15.000 RGZ (Entscheidungen des Reichgerichts in Zivilsachen) welche in 172 Bänden festgehalten sind.