RG

RG steht für Reichsgesetz. Beschlossen wurde die RG (Reichsgesetze) von den Reichstagen im Römischen Reich ( dies war in der Zeit bist 1806). Nach dem Jahre 1871 wurden die RG (Reichsgesetze) im deutschen Reich vom Reichstag beschlossen. Nach dem Beschluss vom Reichstag mussten diese RG (Reichsgesetze) vom Bundesrat genehmigt werden. Die Ausfertigung und Verkündung der RG (Reichsgesetze) oblag der Zuständigkeit des Kaisers, wobei dieser keine Änderungen mehr vornehmen durfte. Er war rechtlich verpflichtet die RG (Reichsgesetze) zu verkünden.