Restnutzungsdauer einer baulichen Anlage

Bei der Restnutzungsdauer einer baulichen Anlage handelt es sich um die Jahre in denen das Objekt noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Vorausgesetzt bei dieser Rechnung wird, dass die bauliche Anlage ordnungsgemäß gehalten und bewirtschaftet wird. Um die Restnutzungsdauer einer baulichen Anlage ermitteln zu können, wird die Gesamtnutzungsdauer einer baulichen Anlage zu Hilfe genommen. Die Gesamtnutzungsdauer einer baulichen Anlage beträgt im Durchschnitt zwischen 60 und 80 Jahre. Sollten an einer baulichen Anlage Modernisierungsarbeiten durchgeführt werden, so muss die Restnutzungsdauer dieser Anlage neu errechnet werden. Handelt es sich jedoch um Instandhaltungsarbeiten(-maßnahmen) so bleibt die ursprüngliche Errechnung der Restnutzungsdauer bestehen.