Rentenversicherungsträger

Der Rentenversicherungsträger ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die staatlicher Aufsicht untersteht. 18 Landesversicherungsanstalten gibt es in der Rentenversicherung der Arbeiter. Weiters zählen zu den Rentenversicherungsträger die Bundesknappschaft, die Bundesbahnversicherungsanstalt, die Seekasse für Seeleute, Küstenschiffer und Küstenfischer und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Im Verband Deutscher Rentenversicherungsträger haben sich diese Selbstverwaltungskörperschaften zusammengeschlossen.