Rentenschuld

Bei der Rentenschuld handelt es sich um eine Sonderform der Grundschuld. Bei der Rentenschuld handelt es sich um eine Belastung des Grundstücks, das funktioniert folgendermaßen; in regelmäßigen Zeitabständen ist eine bestimmte Summe( Rente) vom Grundstück zu begleichen. Will der Eigentümer seine Schuld ablösen, so hat er das Recht, dies nach Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten in Form einer Einmalzahlung zu tun. Die Höhe des Betrages welcher zur Ablösung der Rentenschuld dient muss im Grundbuch festgehalten sein. Die Regelung zur Rentenschuld ist im BGB (Bundesgesetzbuch) enthalten.