Rembourskredit

Der Rembourskredit ist ein Akzeptkredit, der im Rahmen eines Außenhandelsgeschäftes gewährt wird. Die Remboursbank (die Bank des Importeurs, jene Des Exporteurs oder eine besondere Bank an internationalen Handelsplätzen) gegen Einreichung der Dokumente (zum Beispiel Verschiffungsdokument, Versicherungsschein, Rechnung) einen vom Exporteur auf sich gezogenen Wechsel, der aufgrund des Bankakzepts bei der Hausbank des Ausstellers oder direkt bei der Remboursbank diskontiert werden kann, so dass er über die entsprechenden finanziellen Mittel – nach Abzug von Diskont und Spesen – verfügen kann. In dieser Form stellt der Rembourskredit eine Koppelung von Akzeptkredit und Diskontkredit dar.