Reisevertrag

Der Reisevertrag ist ein besonders geregelter Werkvertrag, durch den sich ein Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen zu erbringen. Für die Reiseleistungen aus dem Reisevertrag zahlt der Reisende ein Entgelt, den Reisepreis. Insbesondere hat der Reisende im Reisevertrag ein unabdingbares Kündigungs-, Minderungs-, Schadensersatz- und Rücktrittsrecht.