Reinertrag

Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern wird ein Ertragswert ermittelt. Dieser Ertragswert ist die Grundlage zur Beleihungswert – Berechnung. Die Mieten beziehungsweise die Pachten abzüglich der Bewirtschaftungskosten ergeben die Erträge. Bei diesen Erträgen handelt es sich um den Reinertrag vor Abzug der Bodenwertverzinsung. Der Reinertrag ist also der Kapitalfluss welcher dem Eigentümer aus dem Objekt zur Verfügung steht.