RegVBG

RegVBG steht für Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz. Seit Dezember 1993 besteht in Deutschland die Möglichkeit Grundbücher und diverse Register in elektronischer Form zu führen. Diese Möglichkeit basiert auf den Regeln des Registerverfahrensgesetzes. Das elektronische Handelsregister ist also künftig in maschineller Form als automatisierte Datei vorhanden (geführt). Zu Informationszwecken ist das Handelsregister für jedermann zugänglich. Auch die elektronische Führung der Grundbücher ist geplant.