Receivables

Loans and Receivables (L&R) bei der Bilanzierung von Konzernen wesentlich

Forderungen (Receivables) sind Vermögenswerte, die bilanzierungspflichtige Unternehmen in Deutschland nach Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB) ausweisen und nach anerkannten Bewertungskriterien erfassen müssen. Prinzipiell handelt es sich bei Receivables um Ansprüche, die ein Berechtigter / Gläubiger gegenüber dem Empfänger einer Lieferung oder Leistung (Schuldner, Debitor) hat, wenn die vom Kunden bestellte Lieferung / Leistung / Dienstleistung erbracht wurde.

Den Jahresabschluss als einfache Einnahmenüberschussrechnung (Einnahmen-/Ausgabenrechnung), in der offene Forderungen (Receivables) zu berücksichtigen sind, erstellen Kleingewerbebetreibende, Einzelunternehmer und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), wenn bestimmte Jahresgrößen bei Umsatz beziehungsweise Gewinn nicht überschritten werden. Ansonsten sind sämtliche Rechtsformen bilanzierungspflichtig. Zum Umlaufvermögen oder/und den kurzfristigen Vermögenswerten gehören neben allgemeinüblichen Receivables (aus Lieferungen und Leistungen; gegenüber miteinander verbundenen Unternehmen und denen mit Beteiligungsverhältnis) auch sonstige Finanzinstrumente, die laut HGB Forderungscharakter aufweisen und deshalb separat in der Bilanz anzugeben sind; Beispiele: Wertpapiere, Anzahlungen, finanzielle Forderungen aus Darlehen oder Hypotheken.

Loans (Kredite) and Receivables (Forderungen), kurz auch L&R genannt, haben wesentliche Bedeutung innerhalb der internationalen Rechnungslegungsvorschrift IFRS (International Financial Reporting Standards) beziehungsweise IAS (International Accounting Standards). IFRS / IAS sind Klassifizierungen, nach denen kapitalmarktorientierte Unternehmen ihren Konzernabschluss erstellen. Loans and Receivables werden in IAS-Nr. 39 behandelt. Diese Kategorie beinhaltet Ansatz und Bewertung einzelner Finanzinstrumente bei ihrer Bilanzierung. Hinsichtlich der Loans and Receivables schreiben IFRS / IAS vor, dass nur die nicht an öffentlichen Märkten gehandelten in Kategorie IAS 39 zu erfassen sind. Weiterführende Gliederungen regeln die Bewertung der nicht an öffentlichen Märkten gehandelten Loans (Kredite) und Receivables (Forderungen) zum Zeitpunkt der Anschaffung sowie in Folgeperioden.