Realkreditinstitute

Realkreditinstitute sind Kreditinstitute, die durch zwei typische Geschäftsverknüpfungen gekennzeichnet sind:
– Vergabe mit Hypotheken besicherter Kredite und deren Refinanzierung durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen.
– Vergabe von Krediten an inländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunaldarlehen) und deren Refinanzierung durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen.
Auch öffentliche Gelder werden von Realkreditinstituten zur Wohnbauförderung weitergeleitet. Dem Realkreditinstitut ist die Spezialisierung gesetzlich vorgeschrieben. Nur ein kleiner Kreis von Hilfs- und Nebengeschäften ist den Realkreditinstituten gestattet, um Risiken von den Käufern der Schuldverschreibungen fernzuhalten. Die Realkreditinstitute sind im deutschen Bankensystem eine bedeutende Teilgruppe der Spezialbanken. Man gliedert die Realkreditinstitute nach der Rechtsform in Hypothekenbanken und Grundkreditanstalten.