Quellensteuer

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die unmittelbar am Ort der Einkommensentstehung, also an der Steuerquelle, erhoben wird. Bei der Quellensteuer handelt es sich um eine besondere Art der Steuererhebung, das Quellenabzugsverfahren. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer zählen zu den wichtigsten Quellensteuern.
Die Steuerschuld wird bei der Quellensteuer nicht vom Steuerpflichtigen ermittelt und beglichen, sondern von einer vorgelagerten Stelle, so vom Arbeitgeber bei der Lohnsteuer oder zum Beispiel von einem Kreditinstitut bei der Kapitalerstragsteuer. Ein um den Steuerbetrag gekürztes Einkommen fließt dem Steuerpflichtigen zu.
Für die Finanzbehörde liegen die Vorteile der Quellenbesteuerung in der größeren Zeitnähe der Besteuerung, in der Vermeidung der Steuerhinterziehung und in der Überwälzung der Erhebungskosten auf den Steuerzahler. Die Quellenbesteuerung hat aber auch für den Steuerpflichtigen Vorteile – Das Verfahren der Quellensteuer bürdet ihm keinerlei Entrichtungskosten auf. Weiters entstehen für den Steuerpflichtigen keinerlei Liquiditätsprobleme, da die Steuer im Zeitpunkt der Einkommensentstehung einbehalten wird.