Qualifizierte Gründung

Die qualifizierte Gründung ist eine Form der Gründung einer Aktiengesellschaft, bei der mindestens einer der folgenden Sachverhalte gegeben ist:
– ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats gehört zu den Gründern.
– Bei der Gründung sind für Rechnung eines Mitglieds des Vorstands oder des Aufsichtsrats Aktien übernommen worden.
– Einem Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats wurde ein besonderer Vorteil eingeräumt oder für die Gründung oder für ihre Vorbereitung eine Entschädigung oder Belohnung gewährt.
– Es liegt eine Gründung mit Sacheinlagen oder Sachübernahmen vor.
Eine Gründungsprüfung durch gerichtlich bestellte Prüfer muss bei der qualifizierten Gründung vorgenommen werden.