Prüfungsorgane

Prüfungsorgane sind Personen oder Institutionen, denen durch Gesetz, öffentlich- oder privat-rechtlichen Auftrag Aufgaben der Wirtschaftsprüfung übertragen sind. Die Prüfstelle der Finanzämter, die Prüferbehörden mit den Rechnungshöfen und die Rechnungsämter der Kommunen und des Bundes sind öffentlich-rechtliche Prüfungsorgane. Weiters zählen zu den öffentlich-rechtlichen Prüfungsorganen die Kartell- und Preisüberwachungsbehörden sowie die Bundesaufsichtsämter für das Kredit- und Versicherungswesen.
Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Vereidigte Buchprüfer und bestimmte Prüfungsverbände zählen zu den privatrechtlichen Prüfungsorganen, denen vom Gesetzgeber bestimmte Vorbehaltsaufgaben übertragen wurden. Alle sachkundigen und sachverständigen Personen zählen zu den Prüfungsorganen ohne gesetzlich zugewiesene Vorbehaltungsaufgaben.