Prüfungsgrundsätze

Die Prüfungsgrundsätze werden auch Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen genannt. Als Prüfungsnorm schreiben die Prüfungsgrundsätze dem Prüfer im Rahmen der Abschlussprüfung ein bestimmtes Tun oder Unterlassen vor, um die Abgabe vertrauenswürdiger Urteile zu gewährleisten. Allerdings werden die Prüfungsgrundsätze in keinem Gesetz erwähnt. Zu den Prüfungsgrundsätzen zählen zum Beispiel die Prüfung der Einhaltung von Gesetz und Satzung, die Prüfung der Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, die Beachtung fachlicher Verlautbarungen, die Planung und Beaufsichtigung der Abschlussprüfung, die Prüfung des Internen Kontrollsystems, die Prüfung von Bestandsnachweisen, die Verwertung von Prüfungsergebnissen Dritter, die Einholung der Vollständigkeitserklärung und der Nachweis der Prüfungsdurchführung.