Prüffähige Honorarschlussrechnung

Legt der Architekt dem Bauherrn eine prüffähige Honorarschlussrechnung vor, so hat er seine Leistungen vollständig erbracht und möchte nun seine Vergütung erhalten. Eine prüffähige Honorarschlussrechnung liegt vor, wenn die Rechnung aufgeschlüsselt und gegliedert ist. Die Rechnung muss dem Bauherrn ohne Schwierigkeiten zu erkennen geben, ob sie sachlich und rechnerisch richtig ist.