Prospekthaftung

Auf Prospektangaben bei bestimmten Kapitalanlagen und bei Baumodellen bezieht sich die Prospekthaftung. Initiatoren, Gründer und Gestalter einer Kapitalanlagegesellschaft können haftbar gemacht werden. Mit den Verkaufsunterlagen müssen die Interessenten über alle wichtigen Daten der Anlage informiert werden und ihm so in die Lage versetzen, das Risiko der Investition richtig einschätzen zu können. Alle wirtschaftlichen und insbesondere rechtlichen Verhältnisse des Investments müssen laut der Prospekthaftung offengelegt werden.
Die Grundsätze der Prospektwahrheit und der Prospektklarheit sind bei der Erstellung eines Prospektes anzuwenden. D.h. die gemachten Angaben müssen vollständig und richtig sein. Wenn ein Investor einen Schaden durch falsche oder fehlende Angaben des Prospektherausgebers erleidet, so tritt die Prospekthaftung in Kraft. Der Anleger wird so gestellt, als hätte er nie eine Investition getätigt und bekommt sein gesamtes Kapital zurück.