Projektsteuerung

Einen besonderen Leistungsbereich im Zusammenhang mit der Entwicklung und Durchführung eines Bauprojektes beschreibt die Projektsteuerung. Mit der zunehmenden Komplexität bei einem Bauprojekt, steigt auch die Notwendigkeit des Einsatzes der Projektsteuerung. Die Aufgabe der Projektsteuerung liegt darin, durch Informations-, Beratungs-, Koordinations- und Kontrollleistungen eine termingerechte und kostensparende Abwicklung der Baumaßnahme sicher zu stellen.
Mittels eines Projektsteuerungsvertrages können die Projektsteuerungsaufgaben vom Bauherrn an einen Architekten oder an einen Projeksteuerer übertragen werden. Für den Bauherrn übernimmt der Projektsteuerer die Controllingfunktionen.
Das Bauvorhaben beginnend mit der Projektvorbereitung über die Planung, die Ausführungsvorbereitung, die Ausführung bis hin zum Projektabschluss begleitet der Projektsteuerer. Im Bezug auf das Bauvorhaben müssen die Leistungen des Projektsteuerers genau definiert werden.
Die Honorare sind zwischen Bauherrn und Projektsteuerer frei zu vereinbaren. Werden keine Leistungen vereinbart, so gelten die Leistungen des Projektsteuerers mit dem Architektenhonorar für abgegolten.