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Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung wird auch Herstellerhaftung, Warenhaftung oder Produkthaftung genannt. Als Haftung des Herstellers für Folgeschäden aus der Benutzung seiner Produkte, die beim bestimmungsgemäßen Verbraucher oder einer sonstigen Person infolge eines Fabrikations-, Instruktions-, Konstruktions-, Entwicklungs- oder Überwachungsfehler eintreten, gilt die Produzentenhaftung.
Als Haftung aus unerlaubter Handlung wird die Produzentenhaftung eingestuft. Allerdings haftet der Hersteller nur dann für Produktschäden, sofern der Mangel von ihm verschuldet ist. Der Hersteller muss allerdings nachweisen, dass ihn keinerlei Verschulden tritt. Der aus der Produzentenhaftung zu ersetzende Schaden umfasst sämtliche Folgeschäden aus der Verletzung der geschützten Rechtsgütern (Leben, Körper, Gesundheit oder Eigentum), nicht aber einen etwaigen Vermögensschaden.


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