Ein Wald, der im Eigentum von Einzelpersonen und Personengemeinschaften ist, wird als Privatwald bezeichnet. Auch der Wald von Religionsgemeinschaften zählt zum Privatwald. Die Durchschnittsgröße aller Privatwälder beträgt in Deutschland ca. 4 ha.
Ein Wald, der im Eigentum von Einzelpersonen und Personengemeinschaften ist, wird als Privatwald bezeichnet. Auch der Wald von Religionsgemeinschaften zählt zum Privatwald. Die Durchschnittsgröße aller Privatwälder beträgt in Deutschland ca. 4 ha.