privatrechtlicher Betrieb

Ein privatrechtlicher Betrieb ist ein Unternehmen, das mehrheitlich in privater ( also nicht staatlicher ) Hand ist.

Im Gegensatz dazu sind Gebietskörperschaften oder auch Anstalten des öffentlichen Rechts klarerweise keine privatrechtlichen Unternehmen.

Ein privatrechtlicher Betrieb kann von der Gesellschaftsform jede Ausprägung annehmen, also zu den Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften zählen.

Im Zuge der Marktliberalisierung, die mit Anfang des Jahrtausends in Deutschland und Österreich einen Höhepunkt erreichte, wurden viele Staatsbetriebe in private Unternehmen umgewandelt.