Private Vermögensvorsorge

Die Renten aus der Sozialversicherungskasse werden auf Dauer immer weniger. Durch das Altersvermögensgesetz hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit zur privaten Vermögensvorsorge geboten. Die private Vermögensvorsorge wird vom Staat unterstützt und beruht auf einer freiwilligen Basis der Staatsbürger.
In der Ansparphase sind die Einzahlungsbeträge der privaten Vermögensvorsorge nicht zu versteuern. Die spätere Zusatzrente wird im Gegenzug in die Einkommensteuer einbezogen.
Damit die private Vermögensvorsorge vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen ein Zertifikat erhält und damit förderungsfähig wird, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. In Frage kommen Renteversicherungsverträge mit Lebensversicherungesellschaften, Einzahlungen in Fonds, Pensionskassen, Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge. Etwa 3.600 Finanzprodukte der privaten Vermögensvorsorge sind derzeit zertifiziert.