Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung stellt eine Versicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen durch Tod oder Invalidität aufgrund eines Unfalls dar. Die gesetzliche Unfallversicherung wird durch den Versicherungszweig der privaten Unfallversicherung ergänzt, die nur bei Arbeits- und Wegeunfällen eintritt. Die Auszahlungen der privaten Unfallversicherung bestehen aus regelmäßigen Kapitalleistungen, ausnahmsweise auch Renten. Bei der privaten Unfallversicherung können Todesfall- und Invaliditätsleistungen, Tagegelder, Krankenhaustagegelder, Genesungsgelder und Heilkosten mitversichert werden. Teilweise weist die private Unfallversicherung Überschneidungen mit der Krankenversicherung auf, jedoch sind keine doppelten Entschädigungen möglich.