Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung ist ein Versicherungszweig, der Schutz gegen finanziellen Mittelbedarf aufgrund von Heilbehandlungen und gegen Einkommensausfälle aufgrund von Krankheit bietet. Die private Krankenversicherung unterscheidet folgende Formen:
– Krankheitskostenversicherung: Ersatz von Heilbehandlungskosten, untergliedert nach ambulanter Heilbehandlung, stationärer Heilbehandlung, ferner Zahnbehandlung und –ersatz sowie Kieferorthopädie
– Verdienstausfallversicherung (Krankentagegeldversicherung): Geldzahlungen für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit
– Krankenhaustagegeldversicherung: für Zeiten stationärer Heilbehandlungen werden Geldzahlungen geleistet. Diese Art der privaten Krankenversicherung ist für Pflichtversicherte als Zusatzversicherung möglich.
– Krankenhauszusatzversicherung: Ersatz von den Heilbehandlungskosten im Ausland, welche die gesetzliche Krankenversicherung nicht erstattet, sowie Übernahme der Rücktransportkosten. Diese Art der privaten Krankenversicherung stellt eine Zusatzversicherung für Privatversicherte dar.
– Pflegekrankenversicherung: Die Pflegekrankenversicherung bietet Ersatz von Aufwendungen für Pflege oder Zahlung eines Pflegetagegeldes bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit der versicherten Person (Versicherungsfall). Wenn die versicherte Person so hilflos ist, dass sie nach objektivem medizinischen Befund für bestimmte Verrichtungen des täglichen Lebens (An- und Auskleiden, Aufstehen und Zubettgehen, Waschen, Kämmen und Rasieren, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Stuhlgang und Wasserlassen) in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf, dann liegt eine Pflegebedürftigkeit vor.