Preisuntergrenze

Bei der Definition der Preisuntergrenze stellt sich die Frage: „Zahlt es sich zu diesem Marktpreis wirklich noch aus, das Produkt bzw. die Leistung anzubieten?“
Ein Unternehmen muss auf lange Sicht einen Preis erzielen können, der sämtliche Kosten des Unternehmens – das heißt alle variablen und alle fixen Kosten – und einen gewünschten Mindestgewinn abdeckt (= Langfristige Preisuntergrenze).
Es gibt jedoch Fälle (z.B. Auslastung freier Kapazitäten), wo es sich lohnt, ausschließlich die variablen Kosten bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen (die variablen Kosten bilden dann zugleich die kurzfristige Preisuntergrenze).
Jeder Preis, der dann über den zusätzlich anfallenden variablen Kosten liegt, erbringt einen positiven Deckungsbeitrag und verbessert das Betriebsergebnis.