Preisbindung

Die Preisbindung ist die gesetzliche Bestimmung, die den Mindestpreis für ein Produkt oder eine Dienstleistung vorschreibt.
Die Preisbindung kommt aber nur in wenigen Branchen zur Anwendung um den Wettbewerb nicht einzuschränken.

Welches Ziel steckt hinter der Preisbindung?
Es soll ein Wettbewerb für diese Produkte verhindert werden. Normalerweise wird der Preis durch Angebot und Nachfrage am Markt bestimmt. Durch Preisbindung ist das nicht mehr möglich, da alle Anbieter den selben Mindestpreis aufweisen.

Beispiele für Preisbindung in Deutschland
– Bücher in Form der Buchpreisbindung
– rezeptpflichtige Medikamente
– Zigaretten
– Wohnungsmieten im sozialen Wohnbau
– Transportentgelte in öffentlichen Verkehrsmittel 

Ist Preisbindung bei anderen Produkten verboten?
Ja, seit 1974 ist in Deutschland eine Preisbindung auf Produkte, die nicht zur Preisbindung vorgesehen sind untersagt.

Hat die Wirtschaft eine Alternative zur Preisbindung gefunden?
Ja, der unverbindliche Preisempfehlung ersetzt zumindest was den Listenpreis betrifft die Preisbindung.