Prämienguthaben

Dieser Wirtschaftsbegriff kommt aus dem Versicherungswesen und ist ein Guthaben der Versicherungsprämie.

D.h. sofern nicht anders vereinbart ist keine Prämie zu entrichten bis das Guthaben verbraucht ist. (Anm. des Verfassers: Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsinstitut wie mit Prämienguthaben umgegangen wird, da keine allgemein gültige Aussage getroffen werden kann).