Prämienbegünstigung des Bausparvertrages

Die staatliche Förderung beim Bausparen erfolgt seit 1. Jänner 1973 in Form einer Bausparprämie. Im Einkommensteuergesetz sind die Bestimmungen über die Bausparförderung enthalten. Nach oben hin ist die Prämienbegünstigung des Bausparvertrages begrenzt. Die Prämienbegünstigung richtet sich nach der förderbaren Beitragsleistung. D.h. sie richtet sich nach der Höhe der Einzahlung des Kunden. Einheitlich beträgt die förderbare Beitragsleistung einheitlich für eine Person pro Jahr 1000 Euro. Sie entspricht den Einzahlungen ohne Prämie. Die Prämie kann pro Jahr und pro Steuerpflichtigen nur einmal beansprucht werden. Die Prämienbegünstigung eines Bausparvertrages trifft für alle jene Personen zu, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind (auch Kinder ohne eigenem Einkommen) und jedem ausländischen Staatsbürger, der seinen ständigen Wohnsitz in Österreich hat, und hier unbeschränkt steuerpflichtig ist.