Postgiro- und Postsparkassenämter

Die Postgiro- und Postsparkassenämter gelten als Teilgruppe der Spezialbanken innerhalb des deutschen Bankensystems. Rechtlich unselbständige Teilbereiche der Deutschen Bundespost sind die Postgiro- und Postsparkassenämter, durch die diese einige typische Bankleistungen anbietet. Für Betriebe und Privatpersonen wickeln die Postgiro- und Postsparkassenämter den Zahlungsverkehr ab und sie nimmt Spareinlagen entgegen. In 13 Postgiro- bzw. in 2 Postsparkassenämtern konzentriert sich die Buchhaltung.