Planungsverband

Zu einem Planungsverband können sich zwei oder mehrere Gemeinden zusammenschließen. Der Zweck des Planungsverbands liegt darin, einen Ausgleich der verschiedenen Belange der Gemeinden bei der Bauleitplanung zu gelangen. Hinsichtlich der Bauleitplanung tritt der Planungsverband an die Stelle der im Verband zusammengeschlossenen Gemeinden.