Pflichtversicherung

In der Sozialversicherung, wird im Gegensatz zur Privatversicherung, die Versicherungsgemeinschaft nicht freiwillig, sondern zwangsweise gebildet. Das Zwangselement ist ein entscheidendes Kriterium, das die Privatversicherung von der Pflichtversicherung (Sozialversicherung) unterscheidet. Um eine Versicherungspflicht zu begründen, müssen bestimmte Tatbestände vorliegen. Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können Versicherungspflichtige auf Antrag von ihrer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Unfallversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte freigestellt werden.