Pflegeverpflichtung

Zu einer angemessenen und zumutbaren Pflege eines Grundstückes können Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken in Siedlungsbereichen durch das Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet werden. Diese Pflegeverpflichtung tritt dann in Kraft, wenn ohne die Pflege Natur und Landschaft erheblich und nachhaltig beeinträchtigt werden.