Wenn Versicherte als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit hilflos sind, erhalten sie aus der gesetzlichen Unfallversicherung Pflege. Es kann auch statt der Pflege ein monatliches Pflegegeld gewährt werden.
Wenn Versicherte als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit hilflos sind, erhalten sie aus der gesetzlichen Unfallversicherung Pflege. Es kann auch statt der Pflege ein monatliches Pflegegeld gewährt werden.