Pfändung

Die staatliche Beschlagnahme eines Gegenstandes zum Zweck der Befriedigung oder Sicherung eines Gläubigers einer Geldforderung wird Pfändung genannt. Die Pfändung ist eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (alle Dinge im Besitz, die sich bewegen lassen). Durch Inbesitznahme durch den Gerichtsvollzieher oder durch Anlegung eines Pfandsiegels geschieht die Pfändung beweglicher Sachen. Durch Pfändungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts werden Forderungen gepfändet. Durch eine Versteigerung (Auktion) erfolgt die Verwertung der gepfändeten Sachen. Durch Überweisung an den Gläubiger und Einziehung durch diesen erfolgt die Verwertung gepfändeter Forderungen.