Personalkredit

Personalkredit nach Art der Besicherung oder als Arbeitgeberdarlehen

Im Kreditgeschäft hat der Personalkredit zweierlei Bedeutungen. Definitionen innerhalb der Betriebswirtschaftslehre (BWL), Finanzmärkte und des Bankwesens unterscheiden das Leihen von Geld gegen Zinszahlung grundsätzlich zwischen Bankkredit und Privatkredit. Fortfolgend werden Kreditarten nach allgemeingültigen Merkmalen definiert. Dabei handelt es sich um Kriterien wie Laufzeit, Höhe der Kreditsumme (Kleinkredit, Großkredit), Kreditgeber, Art der Bereitstellung (Bar-, Warenkredit) oder nach Verwendungsart (Konsumenten-, Investitions-, Effektenkredit). Geht es um einen Personalkredit, werden Kreditarten im Sinne der Betriebswirtschaftslehre und des Bankwesens nach dem Merkmal „Besicherung“ betrachtet.

Zum besseren Verständnis könnte Personalkredit als personenbezogener Kredit bezeichnet werden. Denn das Hauptmerkmal eines Personalkredits ist die Vergabe desselben an Privatpersonen, Geschäftsleute, Unternehmen mit hohem Rating beziehungsweise hoher Bonität. Verzichten Kreditinstitute, Banken oder Finanzdienstleister im Vertrauen auf die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens oder Bonität der Privatperson/des Schuldners gänzlich auf eine Besicherung, spricht man vom ungedeckten Personalkredit. Diese Form des ungedeckten Personalkredits wird auch Blankodarlehen genannt. Dazu zählen im Privatkundengeschäft Ratenkredit, Dispositionskredit, aber auch Kreditkartenlimits. Im Zweifelsfall erwarten Kreditgeber für einen ungedeckten Personalkredit doch Sicherheiten, die jedoch keiner banküblichen Bewertung unterliegen, zum Beispiel Bürgschaft, Lohn-, Gehaltsabtretung oder die sogenannte Negativerklärung (betrifft hauptsächlich Konsortialkredite).

Beim gedeckten Personalkredit kommen Grundpfandrechte, Pfandrechte an Wertpapieren sowie an anderen Vermögenswerten (Münzen, Edelmetalle, Wechsel, etc.); Sicherungsübereignung von Waren, Mobilien; Bürgschaft, Mithaftung zur Besicherung des Kredits infrage. Verständlicherweise sind die Konditionen beim Personalkredit vergleichsweise individuell. Letzteres betrifft Mitarbeiterdarlehen beziehungsweise Arbeitgeberdarlehen, Synonyme für Personalkredit, genauso. Fachliteratur nennt einen Realkredit, dessen Merkmal die Besicherung durch Hypothek oder Grundschuld ist, als Gegenstück zum Personalkredit.