Pensionsversicherung

Auf etwa 75 % bis 80 % des zuvor erzielten Nettoeinkommens, beläuft sich die staatliche Pension, wenn die nötigen Versicherungsjahre vorhanden sind. Verstirbt der Versicherte, so erhält die Witwe oder der Witwer von diesem Betrag etwa die Hälfte. Das gilt bei der Pensionsversicherung allerdings nur, wenn der Verstorbene genügend Versicherungsjahre aufweisen kann.