Pause

Als Pause gilt eine Arbeitsunterbrechung zwischen zwei Tätigkeitsabschnitten innerhalb der Schichtzeit. In gesetzlichen Vorschriften, in der Zumutbarkeit sowie in arbeitsphysiologischen bzw. psychophysischen Bedingungen kann die Notwendigkeit einer Pause begründet sein. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden sind männliche Arbeitskräfte mindestens eine halbstündige oder zwei viertelstündige unbezahlte Ruhepausen zu gewähren. Eine differenzierte Pausenregelung gilt für weibliche Arbeitskräfte. Anspruch auf Vergütung besteht nur bei Kurzpausen.
Auf eine Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich kann eine bezahlte Ruhepause angerechnet werden. Die bezahlte Ruhepause ist eine freiwillige Leistung des jeweiligen Unternehmens.