Patentfähigkeit

Die Patentfähigkeit ist die Eigenschaft einer Erfindung, durch Patent geschützt werden zu können. Für Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen, für die Wiedergabe von Informationen, für die Erfindungen, deren Veröffentlichung oder Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde, für Pflanzensorten oder Tierarten sowie für im wesentlichen biologischen Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren werden keine Patente erteilt. Nach den Vorschriften des Patentrechts durch Prüfer des Patentamts erfolgt die Prüfung auf Patentfähigkeit.