Passive Rechnungsabgrenzung

Rechnungsabgrenzungen dienen der periodenreinen Abrechnung von Aufwendungen und Erträgen.
In der Gewinn- und Verlustrechnung dürfen nur jene Geschäftsfälle gebucht werden in die Abrechnungsperiode gehören.
Bereits erhaltene Erträge, die in die nächste Geschäftsperiode gehören, müssen von der GuV-Rechnung ausgeschieden und auf der Passiva-Seite der Bilanz als „Passive Rechnungsabgrenzung“ gewertet werden.