Die Parzellierung stellt jede Verkleinerung oder Vergrößerung des Gutsbestandes eines Grundbuchskörpers (siehe Grundbuch) dar (z.B. Abschreibung von Grundstücken oder Grundstücksteilen).
Die Parzellierung stellt jede Verkleinerung oder Vergrößerung des Gutsbestandes eines Grundbuchskörpers (siehe Grundbuch) dar (z.B. Abschreibung von Grundstücken oder Grundstücksteilen).