Ordnungswidrigkeit

Die Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbusse zulässt. Ordnungswidrigkeiten werden, im Gegensatz zu Straftaten, die mit Freiheits- oder Geldstrafe bedroht ist, nur durch Geldbusse geahndet.
In den Grenzbereichen unterscheiden sich Ordnungswidrigkeit und Straftat nicht im Wesen, sondern in der anderen Bewertung des Unrechtsgehalts durch den Gesetzgeber. Bagatellfälle (zum Beispiel Verstöße gegen Auskunfts-, Melde- oder andere Ordnungspflichten) können las Ordnungswidrigkeiten gelten.
Wird ein Fall als Ordnungswidrigkeit durch den Gesetzgeber eingestuft, so ergibt sich der Verwaltungsbehörde die Möglichkeit, in einem vereinfachten Verfahren Buße bei rechtswidrigen Handlungen zu verhängen, womit die Justiz entlastet und der Betroffene nicht kriminalisiert wird. Ordnungswidrigkeiten könne auch (anders als Straftaten) von juristischen Personen und Personenvereinigungen begangen werden.