Option Immobilien

Der Offertleger verpflichtet sich mit einem befristeten Offert (Option) einen Vertrag innerhalb der Befristung abzuschließen. Zum Beispiel kann der Eigentümer einem eventuellen Kaufinteressenten das Recht einräumen, die Liegenschaft zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben (mit den in der Option genannten Bedingungen). Die Option berechtigt den Käufer die Liegenschaft zu kaufen, es entsteht jedoch für den Käufer daraus keine Verpflichtung.