Oeffentlicher Betrieb

Ein öffentlicher Betrieb ist ein Betrieb, der ganz oder teilweise im Eigentum der öffentlichen Hand steht. Eine große Vielfalt weist die wirtschaftliche und rechtliche Struktur der öffentlichen Betriebe auf.
Vor allem die Zielsetzung der öffentlichen Betriebe ist in wirtschaftlicher Hinsicht von großem Interesse. Aus wirtschaftlicher Hinsicht können Erwerbsbetriebe, kostendeckende Betriebe und Zuschussbetriebe unterschieden werden. In ihrer Zielsetzung können Erwerbsbetriebe mit Privatbetrieben verglichen werden – sie orientieren sich am Gewinnziel und dienen der öffentlichen Hand als Erwerbsmittel. Zu den Erwerbsbetrieben der öffentlichen Betriebe kann man einzelne Berg- und Hüttenwerke, Elektrizitätswerke und Banken zählen. Einerseits die Befriedigung eines Kollektivbedarfs, andererseits die Vermeidung von Verlusten haben Betriebe, die nach dem Kostendeckungsprinzip arbeiten, zur Hauptaufgabe. Zu den öffentlichen Betrieben mit Kostendeckungsprinzip zählen die Bundespost und die Bundesbahn. Ebenfalls die Deckung des Kollektivbedarfs haben Zuschussbetriebe zur Aufgabe. Allerdings werden bei dieser Art der öffentlichen Betriebe die Leistungen unentgeltlich oder gegen ein geringes Entgelt (Schutzgebühr) abgegeben. Zu diesen öffentlichen Betrieben zählen zum Beispiel Hochschulen oder Theater.