Oeffentliche Unternehmen

Öffentliche Unternehmen sind Wirtschaftseinheiten, die unter öffentlicher Trägerschaft stehen und wirtschaftliche Verfügungen über zu produzierende und abzugebende Güter im Sinne öffentlicher Ziele treffen. Von öffentlichen Verwaltungsbetrieben unterscheiden sich öffentliche Unternehmen formell dadurch, dass sie nicht in den Haushalt der Trägerkörperschaft eingegliedert sind, sondern im Haushalt nur mit ihren Gewinnen und Verlusten erscheinen. Dadurch haben die öffentlichen Unternehmen eine größere wirtschaftliche Eigenständigkeit, die sich auch in der Rechtsform ausdrückt. Insbesondere kommen als Trägerkörperschaften die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) und übernationale Verwaltungen (zum Beispiel Europäische Union) in Betracht.
Über rechtlich selbständige Unternehmend es öffentlichen Rechts verfügen Bund und Länder, wie zum Beispiel Körperschaften (zum Beispiel Sozialversicherungen), Anstalten (zum Beispiel Deutsche Bundesbahn, Deutsche Bundespost) und Stiftungen des öffentlichen Rechts, und vollständig oder anteilig über privatrechtliche Gesellschaften wie Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, aber auch Stiftungen.
Regiebetriebe, Eigenbetriebe, Rechtsformen des öffentlichen Rechts und Eigengesellschaften in privatrechtlicher Rechtsform, die überwiegend der Versorgung und dem Verkehr dienen, existieren auf Gemeindeebene. Weiters gehören Krankenhäuser, Sparkassen, Theater usw. dazu.