Öffentliche Sache

Eine Öffentliche Sache ist eine Sache von öffentlichem Interesse und steht der Gemeinheit zur Nutzung zur Verfügung. Die Verwaltung über die Öffentliche Sache übernehmen die öffentlichen Verwaltungsbehörden und Gebietskörperschaften.
Öffentliche Sachen haben einen öffentlichen Zweck und sind die lebensnotwendige Infrastruktur der Gesellschaft.

Öffentliche Sache – Teil des Verwaltungsvermögens

Öffentliche Sachen sind Teil des Verwaltungsvermögens und werden von den zuständigen Behörden selbst verwaltet und gehört demnach nicht zum Finanzvermögen der öffentlichen Hand.

Beispiele für Öffentliche Sachen

– Straßen
– Schienen
– Wasserwerke
– Gerichtsgebäude
– Friedhöfe
– öffentliche Parkanlagen
–  Straßenmeistereien
– Fuhrpark
– Schwimmbad
– Museum