Öffentliche Kreditaufnahme

Notwendigkeit einer öffentlichen Kreditaufnahme

Die Finanzierung staatlicher Aufgaben erfolgt über die öffentliche Kreditaufnahme, wenn ordentliche Einnahmen, zum Beispiel Steuern oder Gebühren, den Haushaltsbedarf nicht decken. Als Kreditnehmer können der Staat, einzelne Bundesländer, lokale Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Kommunen oder Städte auftreten. Es wird, wie bei gängigen Krediten, zwischen kurz- und langfristigen Darlehen (Schulden) unterschieden. Eine kurzfristige öffentliche Kreditaufnahme dient der Überbrückung temporärer Liquiditätsengpässe. Langfristig werden wachstumspolitische Ziele, was die Konjunkturförderung einschließt, verfolgt. Letzteres macht deutlich, dass die öffentliche Kreditaufnahme ein wichtiges Instrument der Wirtschaftspolitik eines Staats ist; weiter wirken sich Staatsschulden auf die Finanzpolitik des Kreditnehmers, also dem jeweiligen Land, aus.

Arten öffentlicher Kreditaufnahmen

Arten der öffentlichen Kreditaufnahme unterscheidet man nach Fristigkeiten oder dem Dokument:
Als Dokumente kategorisiert, erscheinen Buchschulden in einem Schuldbuch, Briefschulden werden in einer entsprechenden Schuldenurkunde ausgewiesen (verbrieft). Buchschulden der Bundesrepublik Deutschland werden im Staatsschuldbuch geführt und von der Deutschen Finanzagentur (ehemals Bundesschuldenverwaltung) bearbeitet.

Eine öffentliche Kreditaufnahme nach Fristigkeit hingegen sind kurzfristige Geldmarktpapiere, beispielsweise unverzinsliche Schatzanweisungen, verzinsliche Wertpapiere, spezielle Staatsanleihen, oder langfristige Kapitalmarktpapiere wie Kassenobligationen, Bundesschatzbriefe oder Schuldscheindarlehen. Letztgenannte als eine Art der Staatsverschuldung bevorzugen oftmals Gemeinden und andere Gebietskörperschaften wie Regionalverbände.

Auswirkungen zu hoher öffentlicher Kreditaufnahmen

Die öffentliche Kreditaufnahme zieht eine Rückzahlungspflicht einschließlich Zinstilgung nach sich. Somit wirkt die Staatsverschuldung nachhaltig auf zukünftige Generationen. Alle Länder der EU haben im Stabilitäts- und Wachstumspakt Regeln für eine nicht konjunkturbedingte öffentliche Kreditaufnahme als sogenannte Schuldenbremse festgelegt; bei Nichtbeachtung drohen Sanktionen.