öffentliche Beglaubigung

Die öffentliche Beglaubigung ist eine Art der Beglaubigung, bei der Echtheitsvermerk der Urkunde vom Notar durchgeführt wird. Er vermerkt die Personen, welche die Urkunde unterfertigt und anerkannt haben.

Muss ein Notar die öffentliche Beglaubigung durchführen oder kann das auch eine andere Person übernehmen?
Nur ein Notar kann und darf die öffentliche Beglaubigung durchführen. Anderen Personen ist das nicht gestattet.

Bezieht sich die öffentliche Beglaubigung auch auf den Inhalt der Urkunde?
Nein, nur auf die Echtheit der Unterschriften durch Prüfung der Personalien durch einen Notar – nicht aber den Urkundeninhalt! Es handelt sich nicht um eine notarielle Beurkundung!

Welche Beispiele gibt es für eine öffentliche Beglaubigung?
Zum Beispiel kann Löschung eines Schuldscheines oder die Anmeldung ins Vereinsregister durch eine öffentliche Beglaubigung erfolgen.

Kann eine amtliche Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung ersetzen?
Nein, das ist nicht möglich. 

Ähnliche Begriffe:
Notar
Notarielle Beurkundung

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