OECD-Skala

Die OECD-Skala wurde eingeführt von der Organisation for Economic Co-operation and Development (deutsch: Organisation zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung), einer  internationalen Organisation mit Hauptsitz in Paris, deren 34 Mitgliedsstaaten sich alle der Marktwirtschaft und Demokratie verpflichtet haben (meist höher entwickelte Länder mit hohem pro-Kopf-Einkommen).

Bei der Skala handelt es sich um einen Wichtungsfaktor, um Einkommensberechnungen international vergleichen zu können. Um das Nettoäquivalenzeinkommen einer Bedarfgemeinschaft (zum Beispiel einer Familie) zu bestimmen wird dabei die Summe der Einkünfte nicht durch die Anzahl der Mitglieder geteilt, sondern durch eine gewichtete Summe der Mitglieder. Die OECD hat diese Gewichtung wie folgt festgelegt:

Nach der alten OECD Skala geht der Hauptbezieher des Einkommens in die Gewichtung mit dem Faktor 1,0 ein. Mitglieder der Bedarfgemeinschaft ab 14 Jahren fließen mit dem Faktor 0,7 ein, alle anderen mit 0,5.

Die neue und modifizierte Skala der OECD spricht dem Hauptbezieher immer noch den Faktor 1,0 zu, wogegen die Mitglieder im Alter von 14 Jahren und mehr mit dem Faktor 0,5, alle anderen mit 0,3 in die Wertung eingehen. Nach diesen Gewichtungsfaktoren richtet sich derzeit auch das Statistische Bundesamt in Deutschland.

Am Ende der Berechnungen steht das Nettoäquivalenzeinkommen, das unter anderem zur Berechnung der Armutsrisikogrenze eine Bedeutung spielt.